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Bei den Direktbanken und großen Vermittlern ist es schon seit Jahren üblich, dass keine Schätzkosten dem Kunden belastet werden. Der Hinweis, dass ab einer bestimmten Darlehenshöhe ein Gutachten erstellt werden muss, soll eigentlich nur darauf hinweisen, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verzögern kann. Wenn Banken ab bestimmten Darlehenssummen aus Sicherheitsgründen einen Gutachter einschalten, warten sie die Aussage des Gutachters ab, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Oft werden externe Gutachter damit beauftragt. Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az. 20 O 9/07) gegen die Bausparkasse Wüstenrot ist es unzulässig, wenn Geldgeber Schätzkosten auf den Kunden abwälzen. Die meisten Banken verzichten daher auf diese Kosten. Einzelne Banken verlangen ein Wertgutachten, das der Kunde beauftragt und bezahlt, um dieses Urteil zu umgehen.

Stand der letzten Überarbeitung: 02.07.2018