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Laut Wohnimmobilienkreditrichtlinie (März 2016) musste ein Baudarlehen für einen Senior so konzipiert sein, dass während der statistischen Lebenserwartung getilgt war. Die Erben waren anscheinend wichtiger als die Lebensqualität der Senioren. Seit dem 01.Mai 2018 ist die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV) in Kraft, die besagt, dass das Darlehen nicht mehr während der statistischen Lebenserwartung zurückgezahlt sein muss. Nur noch die langfristige Bedienbarkeit des Darlehens muss weiterhin gewährleistet sein. Siehe dazu einen Beitrag der FMH-Finanzberatung.

Stand der letzten Überarbeitung: 04.02.2024