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Diese Ergänzung in den Darlehensbedingungen sollte Bestandteil jeder längerfristig festgeschriebenen Baufinanzierung sein. Diese Zusatzvereinbarung wird immer häufiger angeboten. Einige Banken verlangen erst ab der dritten oder vierten Veränderung ein Entgelt und andere Banken erhöhen leicht den Zinssatz. Mit dieser Vertragsoptiont kann die Tilgungshöhe problemlos nach oben und unten, je nach Einkommenssituation, angepasst werden. Sie ist mindestens so angenehm wie eine Sondertilgungsoption. Aber einige Banken erlauben keine Unterschreitung der Zinsbindungszeit, was dann zur Folge hat, dass bei einer Tilgungserhöhung eventuell die Sondertilgung eingeschränkt wird. Je öfters die Tilgung verändert werden kann, desto flexibler die Darlehensrückzahlung - einige Banken erlauben eine jederzeitige Tilgungsänderung. Selbst eine Pauschale für einen Tilgungswechsel (25 bis 250 Euro) ist vertretbar, weil die Vorteile dabei überwiegen. Das Entgelt ist nicht bei Vertragsabschluss fällig, sondern wird dann pro Änderungswunsch erhoben. Muss aber auch so im Darlehensvertrag festgehalten sein. Die einzelnen Bedingungen der Banken hierzu sind im Hypotheken Vergleichsrechner der FMH Finanzberatung (Detail-Analyse) integriert. Hier geht's zur Detail-Analyse im Hypotheken-Vergleich der FMH.

Stand der letzten Überarbeitung: 02.07.2018